Allgemeine Geschäftsbedingungen für Westkamp Rent GmbH

1. Allgemeine Vermietbedingungen

Vertragsparteien sind der Vermieter und der/die umseitig bezeichneten Mieter (im Folgenden der Mieter). Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.

Der Mieter oder dessen angestellter Fahrer bestätigt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, den Mietwagen vollgetankt erhalten zu haben. Beanstandungen jeglicher Art sind durch den Mieter unmittelbar nach Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometerstand wird als richtig anerkannt.

Die jeweils gültige Preisliste sowie das Übernahmeprotokoll sind Bestandteil des Mietvertrages. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.

2. Nutzung des Mietwagens

1. Der Mietwagen darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Personen sowie den bei dem Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag geführt werden. Voraussetzung ist in allen Fällen der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sollte, entgegen diesem Vertrag, ein Nichtberechtigter den Mietwagen fahren, so haftet der Mieter uneingeschränkt auch für diesen.

2. Der Mietwagen darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Der Mietwagen darf insbesondere nicht verwendet werden (a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrten auf Rennstrecken, (b) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, (c) zur gewerblichen Personbeförderung, (d) zur Weitervermietung und (e) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

3. Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

4. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietwagen schonend zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen stets zu beachten und den Wagen gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern. Die Verkehrssicherheit ist während der Mietdauer vom Mieter regelmäßig zu überprüfen. Dem Mieter ist es untersagt, jedwede Modifikation am Mietwagen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für jegliche An- und Umbauten, Motortuning und das Verwenden einer anderen Bereifung. Der durch unsachgemäße Abnutzung entstehende Schaden beschränkt sich nicht auf die im Rahmen der Selbstbeteiligung getroffene Vereinbarung. Die Schadenhöhe wird jeweils durch einen Gutachter geprüft. Die Kosten für den Schaden sowie für den Gutachter hat der Mieter zu tragen.

5. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Ziff. II ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe bis zu 10.000,00 € verpflichtet.

3. Mietpreis, Mietdauer und Rückgabe

Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste des Vermieters oder bedarf der Absprache zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Er beinhaltet Wartungsdienst, Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung.

Die Mindestmietdauer beträgt 24 Std. Eine Mietzeit von mehr als 59 Minuten gilt als weiterer Miettag. Der Mietwagen ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer in der Anmietstation während der üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben.

Erfolgt die Rückgabe nicht in der Vermietfiliale, so trägt der Mieter die Kosten der Rückführung. Berechnet werden die Kosten von der Mietfiliale bis zum Standort und Rückfahrt anhand der gefahrenen Kilometer und des Kilometerpreises gemäß jeweils gültiger Preisliste. Der Mietwagen ist vollgetankt zurückzugeben.

Für Zu- und Rückführkosten innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes wird für die Fahrt von der Vermietstation zum Übernahme- oder Rückgabeort eine Gebühr sowie die gefahrenen Kilometer entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist dem Vermieter 24 Std. vorher schriftlich oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen.

Bei Vertragsverletzung behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor. Bei Vertragsverletzung durch den Mieter oder dessen Fahrer ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

Bei verspäteter oder nicht genehmigter Rückgabe haftet der Mieter für alle nach Vertragsablauf eingetretenen Schäden an dem Mietwagen in voller Höhe, ungeachtet eines Verschuldens und eines vereinbarten Haftungsausschlusses.

Die Preisliste ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Geschäftsbedingungen gelten bei Mietwagentausch unverändert weiter.

4. Pflichten des Vermieters

1. Gebrauchstauglichkeit des Mietwagens: Der Vermieter überlässt dem Mieter einen verkehrssicheren und technisch einwandfreien Mietwagen nebst Zubehör zum Gebrauch.

2. Versicherung:
a) Haftpflichtversicherung: Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist durch eine Kraftfahrzeugversicherung mindestens in dem Umfang gedeckt, der im Zulassungsland des Mietwagens gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. Die Haftpflichtversicherung ist im Mietpreis enthalten. In oder auf dem Mietwagen befindliche Sachen sind hierdurch nicht gedeckt.

b) Haftungsreduzierung: Schäden nach Art der Teilkasko: Dies betrifft Schäden die durch Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignisse verursacht werden, sowie Glas- und Wildschäden. Schäden nach Art der Vollkasko: Dies betrifft Schäden, die sich durch selbstverschuldete Unfälle, Parken und Unfallflucht des Verursachers ergeben. Der Mieter haftet pro Schadensfall je nach Schadenart bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Haftungsreduzierung für in der Mietzeit entstandene Schäden. Die Haftung bezieht sich auf Mietwagen, Mietwagenteile/-zubehör. Der Mieter kann seine Haftung reduzieren. Die Kosten hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Reduzierung erfolgt durch Abschluss (b.a) einer Haftungsreduzierung für alle Schäden nach Art einer Vollkaskoversicherung im Sinne der AKB oder (b.b) einer Haftungsreduzierung für alle Schäden nach Art einer Teilkaskoversicherung im Sinne der AKB. Wildschäden gelten nur bei Vorlage einer entsprechenden polizeilichen Bestätigung als Teilkasko-Tatbestand. Wird eine Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so beinhaltet diese die Haftungsreduzierung nach Art einer Teilkaskoversicherung.

3. Reparatur: Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb und/oder die Verkehrssicherheit des Mietwagens zu gewährleisten, übernimmt der Vermieter die angefallenen Reparaturkosten, wenn der Mieter oder der Fahrer zuvor zumindest das telefonische Einverständnis eingeholt hat. Diese Verpflichtung besteht nicht bei Bagatellschäden und zu erwartenden Reparaturkosten bis zu 50,- €. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter nach diesen Geschäftsbedingungen grundsätzlich haftet. Bei Versagen des Kilometerzählers ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und der Schaden in der nächstgelegenen Werkstatt beheben zu lassen, sofern eine Kilometerabrechnung vereinbart wurde. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird der Vermieter nach der kartenmäßigen Entfernung abrechnen.

5. Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder Schäden

Bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der den Mietwagen berechtigterweise Nutzende verpflichtet, unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu verständigen, am Unfall/Schadenfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben.

Im Falle eines Verstoßes gegen vorgenannte Pflichten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden aus dem betreffenden Ereignis zu ersetzen.

Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen.

6. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden, die während der Mietzeit am und durch den Mietwagen entstehen. Hinzu kommt die uneingeschränkte Verpflichtung zum Ersatz der Wertminderung, Gutachterund Abschleppkosten.

Darüber hinaus behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor. Der Mieter haftet in jedem Fall auch uneingeschränkt für Nachteile/Schäden, die durch einen berechtigte Fahrer verursacht werden.

Der Mieter haftet ferner in vollem Umfang für Schäden die auf eine Fehlbetankung zurückzuführen sind. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter den Mietwagen überlässt, verursachen.

Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bußund Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen erheben.

7. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z. B. für Haftungsreduzierung, Zustellkosten etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzl. Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d. h. Rückerstattungen bei verspäteter Mietwagenabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

Der Mietpreis ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von einem Kalendermonat, so ist die Miete monatlich zu Beginn eines jeden Mietmonats zu entrichten.

Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten je nach Mahnschreiben in Höhe von 2,50 € zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass auf Grund der verspäteten Zahlung ein Mahnaufwand nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu kündigen.

Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von einem Monat und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist der Vermieter auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Mietkaution zu verlangen, deren Höhe bis zu 4000,- € betragen kann.

8. Kündigung

1. Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (1) der Mietwagen in einem Unfall verwickelt ist oder der Mietwagen nicht unerhebliche Schäden aufweist und (2) der Mieter nicht nachweisen kann, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

Als wichtige Gründe gelten ferner insbesondere: ein Verstoß des Mieters gegen Verpflichtungen aus Ziff. II und V dieser Geschäftsbedingungen, erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters, gegen denn Mieter gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, mangelnde Pflege des Mietwagens, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch.

2. Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann er auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens des Mieters nicht zumutbar ist.

9. Ortung

Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Mietwagen mit einer Technik ausgestattet sein kann, die die Position des Mietwagens bestimmbar macht.

Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt, speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn der Mieter den Mietwagen nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurück gibt oder den Mietwagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des Vermieters nutzt.

Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der vertraglichen Rechte des Vermieters.

10. Schlussbestimmungen

Die Aufrechterhaltung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich.

Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. diesen Geschäftsbedingungen gelten zugunsten und zulasten aller Personen, die den Mietwagen berechtigterweise fahren.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit zwischenzeitlich verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

11. Datenschutz

Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b, c und f DSGVO.

Wir verarbeiten die Daten zur Abwicklung unseres mit Ihnen geschlossenen Mietvertrages. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den vorgenannten Zweck, insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten, nicht mehr erforderlich sind.

Die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten von 6 bzw. 10 Jahren ergeben sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Die Daten, die der Regelverjährung gem. § 195 BGB unterliegen, werden nach Ablauf der 3-Jahres-Frist gelöscht.

Wir geben Ihre Daten weiter (insbesondere an Versicherungen, Banken, Auskunftei, Steuerberater, Behörden, Inkassounternehmen, IT-Dienstleiter), wenn dies gesetzlich zulässig und für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist. Eine Nichtbereitstellung der Daten kann zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann.

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf, Widerspruch und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Für die Ausübung Ihrer Betroffenenrechte wenden Sie sich bitte an:
Westkamp Rent GmbH, Kölner Str. 199-201 50226 Frechen, Tel: 02234-95781-0 oder Durchwahl -48 oder -35, E-Mail: mietwagen@westkamp.com.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz für Westkamp Rent GmbH

Sie können Ihre Miete nach Ermessen des Vermieters auch auf Rechnung bezahlen. Zur Beurteilung des Kreditrisikos führt die Wirtschaftskunftei Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, eine Überprüfung durch.

Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen, Beruf, Familienstand, an die Wirtschaftskunftei übermittelt.

Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt zum Zwecke der Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls. Auf Basis dieser Informationen wird eine statistisch-mathematische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit Ihre Zahlungsfähigkeit berechnet.

Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, ist eine Bestellung auf Rechnung möglich. Sie können der Übermittlung der Daten an die Wirtschaftskunftei jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Vermietung auf Rechnung mehr möglich.

Wir nutzen das Scoring allein, um uns vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen.

Die Informationen gemäß Art. 14 DSGVO, zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie auch unter: www.boniversum/EU-DSGVO. Ihre Betroffenenrechte diesbezüglich können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH geltend machen.

Stand 12/2018