Allgemeine Geschäftsbedingungen für Westkamp Rent GmbH
1. Allgemeine Vermietbedingungen
Vertragsparteien sind der Vermieter und der/die umseitig bezeichneten Mieter (im Folgenden
der Mieter). Mehrere Mieter haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Gesamtschuldner.
Der Mieter oder dessen angestellter Fahrer bestätigt mit der Unterzeichnung
des Mietvertrages, den Mietwagen vollgetankt erhalten zu haben. Beanstandungen jeglicher
Art sind durch den Mieter unmittelbar nach Übergabe gegenüber dem Vermieter geltend zu
machen. Der im Mietvertrag angegebene Anfangskilometerstand wird als richtig anerkannt.
Die jeweils gültige Preisliste sowie das Übernahmeprotokoll sind Bestandteil des Mietvertrages.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Änderungen dieses Mietvertrages
haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
2. Nutzung des Mietwagens
1) Der Mietwagen darf nur vom Mieter selbst und den im Mietvertrag angegebenen Personen
sowie den bei dem Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag geführt
werden. Voraussetzung ist in allen Fällen der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Der Mieter
hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten. Sollte, entgegen diesem
Vertrag, ein Nichtberechtigter den Mietwagen fahren, so haftet der Mieter uneingeschränkt
auch für diesen. 2) Der Mietwagen darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden,
nicht jedoch zu Fahrschulübungen. Der Mietwagen darf insbesondere nicht verwendet
werden (a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrten auf Rennstrecken, (b) für
Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings, (c) zur gewerblichen Personbeförderung, (d)
zur Weitervermietung und (e) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst
gefährlichen Stoffen. 3) Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bedürfen ausdrücklich
der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. 4) Der Mieter verpflichtet sich, den
Mietwagen schonend zu behandeln, die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen stets zu
beachten und den Wagen gegen Diebstahl sorgfältig abzusichern. Die Verkehrssicherheit ist
während der Mietdauer vom Mieter regelmäßig zu überprüfen. Dem Mieter ist es untersagt,
jedwede Modifikation am Mietwagen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für jegliche
An- und Umbauten, Motortuning und das Verwenden einer anderen Bereifung. Der durch
unsachgemäße Abnutzung entstehende Schaden beschränkt sich nicht auf die im Rahmen
der Selbstbeteiligung getroffene Vereinbarung. Die Schadenhöhe wird jeweils durch einen
Gutachter geprüft. Die Kosten für den Schaden sowie für den Gutachter hat der Mieter zu
tragen. 5) Im Falle eines Verstoßes gegen die Regelungen dieser Ziff. II ist der Mieter zur
Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe bis zu 10000,- € verpflichtet.
3. Mietpreis, Mietdauer und Rückgabe
Der Mietpreis ergibt sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste des Vermieters oder bedarf
der Absprache zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Er beinhaltet Wartungsdienst,
Ölverbrauch, Verschleißreparaturen und eine Haftpflichtversicherung. Die Mindestmietdauer
beträgt 24 Std. Eine Mietzeit von mehr als 59 Minuten gilt als weiterer Miettag. Der Mietwagen
ist bei Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer in der Anmietstation während der
üblichen Geschäftszeiten zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht in der Vermietfiliale, so
trägt der Mieter die Kosten der Rückführung. Berechnet werden die Kosten von der Mietfiliale
bis zum Standort und Rückfahrt anhand der gefahrenen Kilometer und des Kilometerpreises
gemäß jeweils gültiger Preisliste. Der Mietwagen ist vollgetankt zurückzugeben. Für Zu- und
Rückführkosten innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes wird für die Fahrt von der Vermietstation
zum Übernahme- oder Rückgabeort eine Gebühr sowie die gefahrenen Kilometer
entsprechend der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer
bedarf der Zustimmung des Vermieters und ist dem Vermieter 24 Std. vorher schriftlich
oder telefonisch anzukündigen und genehmigen zu lassen. Bei Vertragsverletzung behält
sich der Vermieter Schadensersatzansprüche vor. Bei Vertragsverletzung durch den Mieter
oder dessen Fahrer ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Bei
verspäteter oder nicht genehmigter Rückgabe haftet der Mieter für alle nach Vertragsablauf
eingetretenen Schäden an dem Mietwagen in voller Höhe, ungeachtet eines Verschuldens und
eines vereinbarten Haftungsausschlusses. Die Preisliste ist Bestandteil des Mietvertrages. Die
Geschäftsbedingungen gelten bei Mietwagentausch unverändert weiter.
4. Pflichten des Vermieters
1) Gebrauchstauglichkeit des Mietwagens: Der Vermieter überlässt dem Mieter einen
verkehrssicheren und technisch einwandfreien Mietwagen nebst Zubehör zum Gebrauch.
2) Versicherung: a) Haftpflichtversicherung: Der Mieter und jeder berechtigte Fahrer ist durch
eine Kraftfahrzeugversicherung mindestens in dem Umfang gedeckt, der im Zulassungsland
des Mietwagens gesetzlich vorgeschrieben oder üblich ist. Die Haftpflichtversicherung ist im
Mietpreis enthalten. In oder auf dem Mietwagen befindliche Sachen sind hierdurch nicht
gedeckt. b) Haftungsreduzierung: Schäden nach Art der Teilkasko: Dies betrifft Schäden die
durch Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignisse verursacht werden, sowie
Glas- und Wildschäden. Schäden nach Art der Vollkasko: Dies betrifft Schäden, die sich
durch selbstverschuldete Unfälle, Parken und Unfallflucht des Verursachers ergeben. Der
Mieter haftet pro Schadensfall je nach Schadenart bis zur Höhe der jeweils vereinbarten
Haftungsreduzierung für in der Mietzeit entstandene Schäden. Die Haftung bezieht sich auf
Mietwagen, Mietwagenteile/-zubehör. Der Mieter kann seine Haftung reduzieren. Die Kosten
hierfür sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Reduzierung erfolgt durch
Abschluss (b.a) einer Haftungsreduzierung für alle Schäden nach Art einer Vollkaskoversicherung
im Sinne der AKB oder (b.b) einer Haftungsreduzierung für alle Schäden nach Art einer
Teilkaskoversicherung im Sinne der AKB. Wildschäden gelten nur bei Vorlage einer entsprechenden
polizeilichen Bestätigung als Teilkasko-Tatbestand. Wird eine Haftungsreduzierung
nach Art einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen, so beinhaltet diese die Haftungsreduzierung
nach Art einer Teilkaskoversicherung. 3) Reparatur: Wird während der Mietzeit
eine Reparatur notwendig, um den Betrieb und/oder die Verkehrssicherheit des Mietwagens
zu gewährleisten, übernimmt der Vermieter die angefallenen Reparaturkosten, wenn der
Mieter oder der Fahrer zuvor zumindest das telefonische Einverständnis eingeholt hat. Diese
Verpflichtung besteht nicht bei Bagatellschäden und zu erwartenden Reparaturkosten bis zu
50,- €. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter nach diesen Geschäftsbedingungen grundsätzlich
haftet. Bei Versagen des Kilometerzählers ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen
und der Schaden in der nächstgelegenen Werkstatt beheben zu lassen, sofern eine
Kilometerabrechnung vereinbart wurde. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Bestimmung
wird der Vermieter nach der kartenmäßigen Entfernung abrechnen.
5. Verhalten des Mieters bei Unfall und/oder Schäden
Bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist der Mieter bzw. der den Mietwagen berechtigterweise
Nutzende verpflichtet, unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter zu verständigen,
am Unfall/Schadenfall Beteiligte und Zeugen namentlich und mit Anschrift zu notieren und
keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber abzugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen
vorgenannte Pflichten ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden aus dem betreffenden
Ereignis zu ersetzen. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden
in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter unverzüglich
einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und sonstigen
Nachteile und Schäden, die während der Mietzeit am und durch den Mietwagen entstehen.
Hinzu kommt die uneingeschränkte Verpflichtung zum Ersatz der Wertminderung, Gutachterund
Abschleppkosten. Darüber hinaus behält sich der Vermieter Schadensersatzansprüche
vor. Der Mieter haftet in jedem Fall auch uneingeschränkt für Nachteile/Schäden, die durch
einen berechtigte Fahrer verursacht werden. Der Mieter haftet ferner in vollem Umfang für
Schäden die auf eine Fehlbetankung zurückzuführen sind. Der Mieter haftet unbeschränkt
für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche
Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter
den Mietwagen überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bußund
Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige
Stellen dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen erheben.
7. Zahlungsbedingungen
1) Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter Entgelte, wie z. B. für Haftungsreduzierung,
Zustellkosten etc.) zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzl. Höhe ist für den
vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d. h. Rückerstattungen
bei verspäteter Mietwagenabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Der Mietpreis
ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum
von einem Kalendermonat, so ist die Miete monatlich zu Beginn eines jeden Mietmonats
zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten je nach
Mahnschreiben in Höhe von 2,50 € zu verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet,
dass auf Grund der verspäteten Zahlung ein Mahnaufwand nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als die Pauschale. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug,
ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu
kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von einem Monat und
gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig
oder in einem nicht unerheblichen Umfang in Verzug, so ist der Vermieter auch ohne vorherige
Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen Zahlungsverzuges fristlos zu kündigen.
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Mietkaution zu verlangen, deren Höhe bis zu
4000,- € betragen kann.
8. Kündigung
1) Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
zu kündigen. Der Vermieter kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem
Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn (1) der Mietwagen
in einem Unfall verwickelt ist oder der Mietwagen nicht unerhebliche Schäden aufweist und
(2) der Mieter nicht nachweisen kann, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft. Als wichtige
Gründe gelten ferner insbesondere: ein Verstoß des Mieters gegen Verpflichtungen aus
Ziff. II und V dieser Geschäftsbedingungen, erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Mieters, gegen denn Mieter gerichtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,
mangelnde Pflege des Mietwagens, unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch.
2) Sofern zwischen Vermieter und Mieter mehrere Mietverträge bestehen und der Vermieter
zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt
ist, kann er auch die anderen Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls die
Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge aufgrund grob treuwidrigen Verhaltens
des Mieters nicht zumutbar ist.
9. Ortung
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Mietwagen mit einer
Technik ausgestattet sein kann, die die Position des Mietwagens bestimmbar macht. Der
Mieter willigt ein, dass der Vermieter GPS-Koordinaten und Geschwindigkeitsangaben erhebt,
speichert oder nutzt oder den Auftrag dazu erteilt, wenn der Mieter den Mietwagen
nicht innerhalb der vereinbarten Mietzeit zurück gibt oder den Mietwagen außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des Vermieters nutzt. Die Erhebung, Speicherung
und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der vertraglichen
Rechte des Vermieters.
10. Schlussbestimmungen
Die Aufrechterhaltung gegenüber Forderungen des Vermieters ist nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Mieters möglich. Sämtliche Rechte und
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw. diesen Geschäftsbedingungen gelten zugunsten
und zulasten aller Personen, die den Mietwagen berechtigterweise fahren. Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit
zwischenzeitlich verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt werden.
11. Datenschutz
Wir informieren Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13, 14
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. b, c und f DSGVO. Wir verarbeiten die Daten zur Abwicklung unseres mit Ihnen
geschlossenen Mietvertrages. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den vorgenannten
Zweck, insbesondere gesetzliche Aufbewahrungspflichten, nicht mehr erforderlich sind. Die
gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten von 6 bzw. 10 Jahren ergeben
sich aus § 257 HGB und § 147 AO. Die Daten, die der Regelverjährung gem. § 195 BGB
unterliegen, werden nach Ablauf der 3-Jahres-Frist gelöscht. Wir geben Ihre Daten weiter
(insbesondere an Versicherungen, Banken, Auskunftei, Steuerberater, Behörden, Inkassounternehmen,
IT-Dienstleiter), wenn dies gesetzlich zulässig und für die Abwicklung des
Vertragsverhältnisses mit Ihnen erforderlich ist. Eine Nichtbereitstellung der Daten kann
zur Folge haben, dass der Vertrag nicht geschlossen werden kann. Sie haben das Recht auf
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit,
Widerruf, Widerspruch und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Für die Ausübung
Ihrer Betroffenenrechte wenden Sie sich bitte an:
Westkamp Rent GmbH, Kölner Str. 199-201 50226 Frechen, Tel: 02234-95781-0 oder Durchwahl -48 oder -35,
E-Mail: mietwagen@westkamp.com. Weitere Informationen finden Sie unter
Sie können Ihre Miete nach Ermessen des Vermieters auch auf Rechnung bezahlen. Zur Beurteilung des Kreditrisikos führt
die Wirtschaftskunftei Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, eine
Überprüfung durch. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung
notwendig sind wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, ggf. E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten
und die Beteiligungsverhältnisse von Personen, Beruf, Familienstand, an die Wirtschaftskunftei
übermittelt. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe erfolgt zum Zwecke der
Bonitätsprüfung zur Vermeidung eines Zahlungsausfalls. Auf Basis dieser Informationen wird
eine statistisch-mathematische Wahrscheinlichkeit für einen Kreditausfall und damit Ihre
Zahlungsfähigkeit berechnet. Wenn die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, ist eine Bestellung
auf Rechnung möglich. Sie können der Übermittlung der Daten an die Wirtschaftskunftei
jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Vermietung auf Rechnung mehr möglich.
Wir nutzen das Scoring allein, um uns vor möglichen Zahlungsausfällen zu schützen.
Die Informationen gemäß Art. 14 DSGVO, zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH
stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie auch unter: www.boniversum/EU-DSGVO. Ihre
Betroffenenrechte diesbezüglich können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH
geltend machen. Stand 12/18